Bei Kraftstoffanlieferung müssen die Arbeiten im Außenbereich unterbrochen werden!
Die Fortführung der Arbeiten sowie die Befüllung kann nur nach Abstimmung zwischen dem Verantwortlichen und
dem TKW-Fahrer über den Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen erfolgen. Die Verantwortlichkeit erstreckt
sich hiervon unberührt auf den jeweils eigenen Tätigkeitsbereich. Arbeiten mit Zündgefährdung dürfen während
der Befüllung nicht durchgeführt werden!
Während der Arbeiten bleibt die Tankstelle üblicherweise in Betrieb, es sei denn auf Grund der Gefährdungsbeurteilung
wird eine Teil – oder Vollschließung der Anlage erforderlich. Die Besprechung muss vor Beginn der
Arbeiten mit dem Tankstellenunternehmer bzw. seiner Vertretung und der Fachabteilung bzw. Agentur / Aufnahmeleiter
durchgeführt werden. Hinweis: Wesentliche Abweichungen vom geplanten Arbeitsablauf sind ebenfalls
zu dokumentieren.