1. ZUGRIFFSBERECHTIGUNGEN, AUFBEWAHRUNGSORT, GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
1.1. Historie des Dokuments
Version
|
Datum
|
Verantwortlicher Autor
|
Beschreibung
|
1.0
|
07.02.2018
|
Tanja Einig
|
Erster Entwurf
|
2.0
|
01.04.2018
|
Tanja Einig
|
Veröffentlichte Version
|
3.0
|
01.06.2020
|
Tanja Einig
|
Überarbeitete Version
|
4.0
|
10.08.2020
|
Tanja Einig
|
Überarbeitete Version
|
5.0
|
17.06.2024
|
Tanja Einig
|
Überarbeitete Version
|
1.2. Genehmigungen
Funktion
|
Name
|
Geschäftsführung
|
Carsten Pohl
|
Leiter Betriebs- und Arbeitssicherheit
|
Tanja Einig
|
Leiter Governance, Risk und Compliance
|
Ibrahim Rayes
|
1.3. Zugriffsberechtigungen
Funktion
|
Name
|
Zugriffsrechte
|
Leiter Betriebs- und Arbeitssicherheit
|
Tanja Einig
|
Lese-/Schreibrechte
|
Leiter Governance, Risk und Compliance
|
Ibrahim Rayes
|
Lese-/Schreibrechte
|
Mitarbeiter
|
Alle
|
Leserechte
|
1.4. Aufbewahrungsort
Das Dokument wird im Original im Bereich Recht & Compliance aufbewahrt und den vom Geltungsbereich betroffenen Mitarbeitern der Deutschen Tamoil GmbH (nachfolgend „DT“) zur Kenntnis gebracht.
1.5. Gegenstand und Geltungsbereich
Die HSE-Richtlinie „Arbeiten von Kontraktoren an Tankstellen“ gilt für von DT beauftragte Kontraktoren und für von diesen eingesetzte Subkontraktoren, die auf Tankstellen der DT Leistungen ausführen.
Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich die Kontraktorfirma, die Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften und die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bei der Ausführung ihrer Arbeiten zu beachten und einzuhalten.
Der Kontraktor ist Beauftragter des Betreibers. Jeder Kontraktor oder Sub-Kontraktor ist verpflichtet, jegliche Unfälle zu melden und darüber binnen 48 Stunden zu berichten.
Hierdurch und durch die folgenden Hinweise wird die Kontraktorfirma von ihrer Sicherheits-verantwortung nicht entbunden.
1.6. Überarbeitung / Anpassung
Diese Richtlinie tritt bis auf Widerruf mit dem 01-07-2024in Kraft. Änderung und Widerruf dieser Richtlinie obliegen ausschließlich dem Geschäftsführer der DT. Über jede Überarbeitung, Anpassung oder den Widerruf der Richtlinie ist der Compliance Officer vorab zu informieren. Werden in dieser Richtlinie Begriffe wie Mitarbeiter, Kontraktor und Subkontraktor verwendet, sind diese geschlechtsneutral zu verstehen.