Kundenantrag Mycard Hem Flottenkarte

Firmendaten

Ansprechpartner

Gewerbeanmeldung (bei nicht eingetragenen Unternehmen bitte beifügen) (Max. 3 MB)

Kraftstoffbedarf Ihres Fuhrparkes

Rechnungsangaben

Rechnungslegung *
Rechnungsversand *

Karten

Zufalls-PIN (PIN wird durch das System festgelegt)

Neue Karte hinzufügen

Kopie an mich senden
Datenschutz *

Klicken Sie hier, um die Informationen zur Datenschutzerklärung zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen *

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die Deutsche Tamoil GmbH, Alsterufer 5, 20354 Hamburg (nachfolgend „Tamoil“ genannt) ist ein Mineralölunternehmen, das ein Tankstellennetz in Deutschland betreibt. Tamoil ermöglicht Kunden durch Vorlage der Flottenkarte (mycard HEM) innerhalb des deutschen Bundesgebietes den bargeldlosen Bezug von Waren und Dienstleistungen an teilnehmenden Tankstellen und Servicestationen, die am Standort mit dem entsprechenden mycard-Symbol gekennzeichnet sind. Eine Übersicht der Tankstellen kann direkt bei Tamoil angefordert werden. Bereits mit der Antragstellung erkennt der Antragsteller, im folgenden Kunde genannt, die ausschließliche Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bedingungen sind für Tamoil nur insoweit verbindlich, als Tamoil sie im Einzelfall in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) anerkennt.

2. Leistungsumfang

2.1. Der Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen erfolgt im Namen und für Rechnung der Tamoil.Der Verkauf von sonstigen Waren und Dienstleistungen erfolgt im Namen, für Rechnung und zu Bedingungen des jeweiligen Tankstellenbetreibers, soweit Tamoil selbst nicht Verkäufer oder Leistender ist. Dessen Forderungen zieht Tamoil mit seiner Zustimmung ein.

2.2. Der Kunde ist ferner berechtigt, Leistungen auch bei jenen Vertragsparnern in Anspruch zu nehmen, die für die Akzeptanz der mycard HEM einen Vertrag mit Tamoil geschlossen haben. Tamoil wird den Kunden über die Verfügbarkeit von Zusatzleistungen informieren. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wird dem Kunden nur mit dem Recht der jederzeitigen Einstellung der Inanspruchnahmemöglichkeiten oder Änderung dieser Leistungen eröffnet. Tamoil wird den Kunden rechtzeitig informieren, falls bereits eingeräumte Zusatzleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zusatzleistungen und deren Preise ergeben sich aus der Preisliste, die Tamoil dem Kunden mit dem Antragsformular übersendet und auf Anforderung erneut zur Verfügung stellt.

2.3. Die mycard HEM ist generell nicht zusammen mit anderen Rabattkarten, Sonderaktionen, Preisnachlässen oder Bonusprogrammen der Tamoil einsetzbar.


3. Preisnachlässe, Nutzungslimits und Sicherheiten

3.1. Tamoil legt das Nutzungslimit und den Preisnachlass für den Bezug von Waren und Dienstleistungen individuell fest und teilt dieses dem Kunden mit. Tamoil kann jederzeit durch eine einseitige Erklärung in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden dessen Nutzungslimit sowie Preisnachlässe aus sachlichen Gründen anpassen.

3.2. Im Falle, dass Tamoil keine ausreichende Warenkreditversicherung für den Kunden sicher stellen kann, ist Tamoil berechtigt, die Beibringung oder Anpassung von Sicherheiten vom Kunden zu verlangen. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen statt Sicherheiten zu stellen.

3.3. Überträgt der Kunde mit Zustimmung von Tamoil seine Rechte und Pflichten auf Dritte, so sind die Sicherheiten unverzüglich durch den Dritten zu stellen. Bei Änderung der Gesellschaftsform des Kunden ist ggf. eine neue Sicherheit zu stellen.

3.4. Tamoil behält sich das Recht vor, eine Lieferung abzulehnen, wenn diese – einzeln oder im Zusammenhang mit vorab erbrachten und noch nicht abgerechneten Lieferungen – die dem Kunden zuvor mitgeteilte Limitierung übersteigt.

3.5. Für solche von Tamoil weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführte Ereignisse und Umstände (z.B. keine oder nicht vollständige oder rechtzeitige Selbstbelieferung, Feuer, gesetzliche oder behördliche Beschränkungen oder Lieferverpflichtungen, Betriebsstörungen, Aussperrungen, Streiks, Transport- oder Lagerungsschwierigkeiten), die die Lieferung von Waren ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar machen, berechtigen Tamoil im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, wenn es sich nicht nur um eine vorübergehende Leistungsstörung handelt, von ihrer Lieferpflicht Abstand zu nehmen. In sonstigen Schuldverhältnissen wird Tamoil nur dann von ihrer Lieferpflicht und der Käufer ebenso von seiner Abnahmepflicht frei, wenn Tamoil kein Verschulden trifft und wenn für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, ein von Tamoil abgeschlossenes Deckungsgeschäft gescheitert ist, weil Tamoil von ihrem Lieferanten nicht ordnungsgemäß beliefert wurde.

4. Kartensicherheit

Der Kunde sorgt dafür, dass die als Karteninhaber vorgesehene Person unverzüglich die Karte an der dafür vorgesehenen Stelle unterzeichnet. Bei fahrzeugbezogenen Karten muss das Unterschriftsfeld mit dem polizeilichen Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges ausgefüllt werden. Die Karte ist äußerst sorgfältig aufzubewahren. Die jeweiligen Betreiber der Tankstellen sowie die Vertragspartner für Zusatzleistungen und ihr Personal sind berechtigt, die Legitimation des Inhabers der mycard HEM nachzuprüfen und die Karte bei Vorliegen objektiver Umstände, die einen Verdacht auf Missbrauch begründen, einzuziehen. Sie sind nicht weiter verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Karte zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert hat oder die Unterschrift des Fahrers auf der Rückseite der mycard HEM mit der auf dem Lieferschein geleisteten Unterschrift übereinstimmt oder sich der Fahrer durch Vorzeigen des KFZ-Scheins für das auf der Vorderseite der mycard HEM aufgeprägte amtliche Kennzeichen legitimiert hat. Der PIN-Code der jeweiligen Karte wird dem Kunden mit separatem Schreiben bekanntgegeben. Es ist darauf zu achten, dass PIN-Code und Karte getrennt aufbewahrt werden. Für die Geheimhaltung des PIN-Codes ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

5. Bestätigung der Lieferung

Mit der Unterschrift auf den Lieferscheinen und mit PIN-Code- Bestätigung versehene Lieferungen und Leistungen gelten in Höhe des ausgewiesenen Betrages, als erfolgt und anerkannt. Sie sind sofort fällig und werden dem Kunden in den vereinbarten Zeitabständen in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge werden per SEPA-Firmenlastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Gegenüber den Zahlungsansprüchen der Tamoil ist eine Aufrechnung ausgeschlossen, soweit diese nicht unbestritten sind oder diese nicht rechtskräftig gegen Tamoil festgestellt sind. Die Geltendmachung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist für Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Tamoil behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Zahlung des Kaufpreises und gegenüber Unternehmern bis zu der Begleichung der übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Tamoil Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Gegenüber einem Verbraucher erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf solche künftig entstehenden Forderungen seitens Tamoil, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er Tamoil hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an Tamoil ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit Tamoil nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde Tamoil schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Tamoil nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Tamoils Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich Tamoil, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Tamoil kann verlangen, dass der Kunde Tamoil die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Ist der Kunde Unternehmer, nimmt er eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für Tamoil als Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, Tamoil nicht gehörenden Waren, steht Tamoil der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Ein bereits bestehendes Anwartschaftsrecht des Kunden bleibt bestehen. Erwirbt der Kunde gemäß § 950 BGB das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass er Tamoil im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Tamoil verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden für Tamoil eine wechselmäßige Haftung begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, ist Tamoil auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von (Teil-)Sicherheiten nach Wahl Tamoils verpflichtet. Tamoil ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der Tamoil gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung der Forderungen Tamoils durch den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch Tamoil gelten als Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte Tamoils hat der Kunde Tamoil unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit Tamoil alles erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf Verlangen Ansprüche an Tamoil abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet, die Tamoil durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

7. Abrechnung

7.1. Die Lieferung von Kraft- und Schmierstoffen erfolgt zu den zum Zeitpunkt des Warenbezugs ausgezeichneten Preisen der jeweiligen Tankstelle ausschließlich im Namen und für Rechnung der Tamoil. Tamoil wird dabei andere vom Kunden nachgefragten Waren und/oder Dienstleistungen ggf. vor der Auslieferung an den Kunden vom jeweiligen Lieferanten erwerben. Ziffer 2.1. Satz 3 bleibt unberührt. Bereits mit der Unterzeichnung des Kartenantrages ermächtigt der Kunde Tamoil insoweit, ihn an allen Tankstellen und Servicestationen, ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Bestimmungen zu beliefern.

7.2. Der Kunde ermächtigt Tamoil die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit im SEPA-Firmenlastschrift von einem vom Kunden benannten Geschäftskonto des Kunden einzuziehen.

7.3. Im Falle der Nichteinlösung von SEPA-Firmenlastschriften ist Tamoil berechtigt, neben Gebühren (die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergeben) dem Kunden als Mindestschaden Verzugzinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, soweit sich nicht aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ein höherer Zinssatz ergibt.

7.4. Aufschläge/Gebühren für administrative Abwicklung, Kreditierung und Risikoübernahme werden nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben.

7.5. Der Kunde ist verpflichtet, Veränderungen des Firmensitzes, seiner Bankverbindung, des amtlichen Kennzeichens oder des Fahrernamens des auf der Karte genannten Fahrzeuges unverzüglich in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) mitzuteilen. Soll oder muss die Tamoil eine neue Karte ausstellen, wird dem Kunden hierfür eine Gebühr, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, berechnet.

7.6. Dem Kunden bleibt es im Hinblick auf Ziffern 7.3. bis 7.5. unbenommen, betreffend der Gebührenregelungen der Preisliste den Nachweis zu führen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten der Tamoil geringer sind oder dass gar keine Kosten entstanden sind.

8. Reklamationen

8.1. Reklamationen sind hinsichtlich der gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen bezüglich der Qualität der erhaltenen Waren und Dienstleistungen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt, unverzüglich, und wenn es sich um nicht offensichtliche Mängel handelt, von Unternehmern unverzüglich nach Entdeckung des Mangels und von Verbrauchern innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der liefernden Station bzw. dem Lieferanten von Zusatzdienstleistungen geltend zu machen und zwar unter gleichzeitiger Information der Tamoil. Für den Fall, dass keine im Sinne dieser Vorschrift rechtzeitige Mängelrüge bei dem jeweiligen Auslieferer der betreffenden Waren bzw. dem Erbringer der Dienstleistungen erhoben wird, ist die Geltendmachung von Mängeln der Ware oder Dienstleistung ausgeschlossen.

8.2. Reklamationen bezüglich der Erbringung von Leistungen aller Art im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Tankstellenbetreibers sind ausschließlich bei der/dem leistenden Tankstelle/Serviceunternehmen geltend zu machen. Etwaige Meinungsverschiedenheiten sind direkt mit dem jeweiligen Verkäufer/Leistungserbringer zu regeln und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Rechnungen nicht. Tamoil haftet insoweit nicht für die Leistungen der Vertragsunternehmen.

8.3. Die Rechnungen der Tamoil gelten vom Kunden als anerkannt, sofern nicht binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung schriftlich widersprochen wird; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Kunde bei Zusendung der Rechnung ausdrücklich auf diese gemäß dieser Vorschrift vereinbarte Wirkung hingewiesen wird, dies jedoch entbindet den Kunden, der Unternehmer ist, ausdrücklich nicht von der Zahlungsverpflichtung.

9. Haftung

9.1. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Tamoil gegenüber dem Kunden wird, außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfen im Sinne dieser Bestimmungen gelten auch die jeweiligen Betreiber der Tankstellen und die übrigen Vertragspartner (u. a. Servicecenter), denen sich die Tamoil zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, Diebstahl oder sonstige Verluste der Karten unverzüglich der Deutsche Tamoil GmbH, Abt. Kundenkarten, Alsterufer 5, 20354 Hamburg, oder dem ihm von Tamoil benannten Servicecenter in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) anzuzeigen. Dieses stellt den Kunden von der Haftung für etwaige unberechtigte Verwendung der Karte ab Eingang der Verlustanzeige in Textform frei. Dies gilt nicht, wenn die Karte vom Kunden lediglich zur Löschung gemeldet wurde. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Karte vernichtet oder an Tamoil zurückgesandt hat. Vor Eingang der Verlustanzeige haftet der Kunde für alle durch die Verwendung der Karte entstandenen Forderungen, auch wenn die Verwendung der Karte unberechtigt erfolgt ist. Die Rechte der Tamoil gegenüber demjenigen, der die Karte unbefugt missbräuchlich verwendet, bleiben unberührt. Für den Fall, dass Tamoil eine neue Karte auszustellen hat, wird dem Kunden hierfür ein Betrag, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, berechnet. Der Kunde haftet der Tamoil gegenüber auch für alle Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung der von ihm an seine Mitarbeiter oder andere Personen weitergegebenen Karten entstehen.

9.3. Die Karte bleibt Eigentum der Tamoil die berechtigt ist, die ausgegebenen Karten jederzeit bei Verstößen im Sinne der Ziffer 10 Absatz 1 zurückzufordern. Die Rechte aus der Karte sind nicht übertragbar, es sei denn Tamoil stimmt diesem in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) zu (siehe Ziffer 3.3).

9.4. Dem Kunden und seinen Mitarbeitern ist die weitere Nutzung der Karte untersagt, wenn
- über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder
- er zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse verpflichtet ist oder
- er erkennen kann, dass die Rechnungen bei Fälligkeit nicht ausgeglichen werden können oder
- der ihm zur Verfügung stehende Verfügungsrahmen erschöpft ist.

10. Vertragslaufzeit/Vertragsbeendigung

Die Karte ist während des Bestehens des Vertragsverhältnisses bis zum letzten Tag des auf ihr eingetragenen Verfallmonats gültig. Erneuerungskarten werden ohne Aufforderung übersandt, es sei denn, der Kunde oder Tamoil kündigen das Vertragsverhältnis in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail). Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) gekündigt werden. Jede Partei kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) kündigen, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt. Die Tamoil kann insbesondere aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) kündigen, wenn folgende Fälle eintreten: Missbrauch der Karte, vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, Zahlungsverzug und Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten (drohender Vermögensverfall), nicht erbrachte Sicherheiten sowie grobe Verstöße gegen die den Kunden unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffenden Verpflichtungen. Kündigt Tamoil, verliert die Karte mit Beendigung des Vertrages ihre Gültigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, ausgegebene Karten unaufgefordert und unverzüglich nach Vertragsbeendigung an die von Tamoil bezeichnete Stelle zurückzusenden. Das gleiche gilt bei Stilllegung oder Verkauf eines Fahrzeuges. Sofern vom Kunden eine Sicherheit gestellt wurde, wird diese spätestens 30 Kalendertage nach Kartenrückgabe unaufgefordert freigegeben, sofern keine offenen Posten mehr bestehen. Tamoil ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Aufrechnung befugt. Eine Kaution wird an die Tamoil bekannte Bankverbindung überwiesen, bzw. eine Bürgschaft an die ausstellende Bank zurückgegeben.

11. Sonstiges

11.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und Preislisten werden durch Benachrichtigung in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) an den Kunden, gegenüber Verbrauchern unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Benachrichtigung ein Widerspruch in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgt. In der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung wird die Tamoil auf die vorstehend beschriebene Genehmigungswirkung hinweisen.

11.2. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. BDSG darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Vereinbarung anfallende Daten sowohl bei den einzelnen Tankstellen, Dienstleistungsunternehmen, Tamoil als auch bei Anbietern von Zusatzleistungen, gespeichert werden.

11.3. Tamoil ist berechtigt, gem. §29 Abs. 2 BDSG Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien, Versicherern und Wirtschaftsinformationsdiensten einzuholen. Unabhängig davon werden den Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens gemeldet. Diese Meldungen dürfen nach BDSG nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Tamoil, eines Vertragspartners, der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich und dadurch die schutzwürdigen Belange von Kunden nicht beeinträchtigt werden.

11.4. Tamoil wird durch die Antragstellung, in der auf die betreffende Einwilligung noch einmal besonders hingewiesen wird, vom ausfüllenden Kunden ermächtigt, die Daten des Kunden im Rahmen des mycard HEM Flottenkartenprogramms zu verwenden, insbesondere Daten an Dritte zur Antragsabwicklung, Abrechnung, Kartenherausgabe und gegebenenfalls zum Versand von Informationsmaterial zu übermitteln. Tamoil sichert ihrerseits die Einhaltung der Regelung des Bundesdatenschutz- und des Telemediengesetzes zu und wird auch die oben aufgeführten Dritten zur Einhaltung dieser Regelungen auffordern.

11.5. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

11.6. Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist der Sitz der Tamoil. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz der Tamoil, im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für die Rechtsbeziehung zwischen Tamoil und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Tel.: 040/524 744 944. Formular "SEPA B2B-Mandat + Bankbestätigung" nicht vergessen.

Unsere Servicezeiten und telefonische Erreichbarkeit von Montag – Donnerstag von 08:00 – 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr


Hier Sepa Lastschrift Formular herunterladen:

* die mit Sternchen markierten Felder sind Pflichtfelder
** Berechtigungsstufen: 1= Kraft- und Schmierstoffe, 2 = 1 + fahrzeugbezogene Leistungen, 3 = 2 + Shop-Sortiment